Kündigung Ihrer Wohnung

 

Sie möchten Ihre Wohnung kündigen und wissen nicht genau wie? Hier erfahren Sie mehr über die gesetzlichen Kündigungsfristen und den Ablauf einer Wohnungskündigung.

Ob Berufs-, Stadt- oder Wohnungswechsel – wir helfen Ihnen weiter.

 

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate

Falls Sie sich dazu entschieden haben Ihre Wohnung zu kündigen, müssen Sie uns dies schriftlich, unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist, mitteilen.

Hier ein kurzes Beispiel:

Sie entscheiden sich am 20.04.xx Ihre Wohnung zu kündigen. Für die Berechnung der Frist, ist immer der 3. Werktag eines Monats heranzuziehen. Geht die Kündigung spätestens am 3. Werktag des Folgemonats (hier der Monat Mai) bei uns ein, läuft die gesetzliche Kündigungsfrist bis zum 31.07.xx. Erhalten wir die Kündigung allerdings erst am 4. Werktag, endet die gesetzliche Kündigungsfrist erst am 30.08.xx, da der Monat Mai nicht mehr berücksichtigt wird.

 

Kündigung Ihrer Mitgliedschaft

Sollten Sie Ihre Wohnung nicht innerhalb der Genossenschaft wechseln, bedenken Sie auch Ihre Mitgliedschaft zu kündigen. Sie können auch ohne einen gültigen Mietvertrag, Mitglied in unserer Genossenschaft bleiben – allerdings erhalten Sie Ihren Geschäftsanteil erst nach Kündigungsfristende zurück. Informationen über die Kündigungsfrist der Mitgliedschaft finden Sie hier.

 

Ablauf der Kündigung

Sobald wir von Ihnen das Kündigungsschreiben für die Wohnung erhalten haben, werden wir Ihnen die Kündigung schriftlich bestätigen. Neben dem Vertragsende, teilen wir Ihnen einen Termin für eine Vorabnahme mit. Sollte Ihnen der Termin zeitlich nicht zusagen, vereinbaren Sie mit uns einen neuen Termin.

Bei der Vorabnahme wird einer unserer Hausverwalter zu Ihnen nach Hause kommen und mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen. Sie haben hier die Möglichkeit, offene Fragen z. B. zum Entfernen der Tapeten oder Übernahme von Küchen oder Möbeln zu besprechen.

Falls Sie beabsichtigen zu einem früheren Termin auszuziehen, teilen Sie uns dies frühzeitig mit. Oftmals findet sich ein Nachmieter schneller als gedacht.

Zum Vertragsende findet abschließend ein Abnahmetermin statt. An diesem Termin händigen Sie uns alle zur Wohnung und zum Haus vorhandenen Schlüssel aus – und wir bestätigen Ihnen die aktuellen Zählerstände, wie auch die Ordnungsmäßigkeit der Wohnung.

Das Abnahmeprotokoll senden wir Ihnen per Post an Ihre neue Anschrift.

Bei einer Kündigung der Mitgliedschaft und der angemieteten Wohnung wird der Geschäftsanteil gemäß Satzung, nach der Mitgliederversammlung, ausgezahlt. Bitte beachten Sie die geltenden Kündigungsfristen. Die Kaution wird zu 2/3 nach Endabnahme der gekündigten Wohnung ausgezahlt und 1/3 der Kaution wird für eventuelle Nachzahlungen aus den Betriebs- und Nebenkosten zurückgehalten. Der Restbetrag wird nach Verrechnung mit der Nebenkostenabrechnung ausgezahlt.

 

Bei Fragen rufen Sie uns gerne an.